Covid-19 Antigen Schnelltest
|
Erstattungsfähig & BfArM gelistet
Bitte beachten Sie:
– Abgabe an Händler im Gesundheitswesen, Angehörige der Heilberufe, des Heilgewerbes oder von Einrichtungen, die der Gesundheit dienen sowie sonstige Personen, soweit sie Medizinprodukte herstellen, prüfen, in der Ausübung ihres Berufes in den Verkehr bringen, implantieren, in Betrieb nehmen, betreiben oder anwenden.
– Abgabe an Unternehmen, die bestätigen, dass die Anwendung durch eine medizinisch geschulte Fachkraft durchgeführt wird (Infektionsrisiko).
– Keine Abgabe an Privatpersonen/Endkunden.
Geprüfte Qualität:
• BfArM gelistet und voll erstattungsfähig gemäß der “Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2”
• Vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) durch ihre “vergleichende Evaluierungsstudie” als “dem derzeitigen Stand der Technik entsprechend” bewertet und gelistet
Der CE-gekennzeichnete Antigen-Schnelltest erfüllt die seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geltenden und durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert-Koch Institut (RKI) festgelegten Mindestkriterien für erstattungsfähige Antigen-Tests: